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Der Unterschied zwischen Schreckschusspistolen und echten Pistolen

Bundesweit hat die Gefahr überfallen zu werden oder einem Einbruch zum Opfer zu fallen drastisch zugenommen. Viele Bundesbürger wünschen sich Sicherheit und spielen mit dem Gedanken, sich mit einer Pistole zu bewaffnen. Die Auswahl an Handfeuerwaffen ist groß. Darunter befinden sich echte Pistolen und Schreckschusspistolen. In diesem Artikel wird der Unterschied erklärt und auf was Sie achten sollten, wenn Sie Schreckschusswaffen kaufen.

Bei Schreckschusspistolen handelt es sich um die Nachbildungen echter Pistolen

Schreckschusspistolen sehen zwar aus wie echte Pistolen und der Unterschied ist äußerlich meist nicht erkennbar, doch können mit Schreckschusswaffen keine Projektile abgefeuert werden, wie dies bei einer echten Waffe der Fall ist. Signalwaffen oder Gasrevolver zählen ebenfalls zu den Schreckschusswaffen. Mit Schreckschusspistolen können ausschließlich Reizgaspatronen und Platzpatronen verschossen werden. Eines aber haben Schreckschusspistolen und echte Pistolen außer ihrem identischen Aussehen gemeinsam: Ihr Anblick löst eine abschreckende Wirkung auf mögliche Aggressoren aus.

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Das Innenleben der Waffen unterscheidet sich erheblich

Auch wenn die Pistolen sich äußerlich gleichen, die Funktionsweisen im Inneren unterscheiden sich. So ist es beispielsweise nicht möglich eine scharfe Patrone in die Schreckschusspistole zu laden, weil deren Magazin auf die Patronen Form zugeschnitten ist, die die Schreckschusspistole verfeuern darf. Im Gegensatz zur echten Pistole befinden sich im Lauf der Schreckschusspistole mehrere Stege. Selbst, wenn es gelänge, eine Patrone in die Waffenkammer einzulegen, würde das Projektil bei einer Schreckschusspistole nicht durch deren Lauf abgefeuert werden können.

Die nötige Erlaubnispflicht für Schreckschusspistolen und echten Pistolen?

Es ist bekannt, dass der Kauf von einer echten Pistole in der Bundesrepublik nur mit einer Waffenbesitzkarte bzw. einem Waffenschein möglich ist. Auch Schreckschusspistolen unterliegen einer Erlaubnispflicht, die längst nicht so streng wie bei echten Pistolen ist. Für eine Schreckschusspistole kauft, sollte darauf achten, dass diese mit einem PTB Zeichen ausgezeichnet ist, dann entfällt die Pflicht zu einem Eintrag in die Waffenbesitzkarte und die Pistole kann von jedem, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, problemlos im Waffenladen oder in Online-Shops gekauft werden.

Das Mitführen von Schreckschusspistolen und echten Pistolen

Wer eine echte Pistole mitführen möchte, benötigt einen großen Waffenschein, der nur äußerst zuverlässigen Personen bewilligt wird, die beispielsweise besonders gefährdet sind oder die Waffe beruflich nutzen. Wer Schreckschusswaffen kaufen und in der Öffentlichkeit mit sich mitführen möchte, benötigt diesen großen Waffenschein nicht, sondern muss nur einen kleinen Waffenschein beantragen, der wesentlich leichter zu beantragen ist. Zu beachten ist, dass der kleine Waffenschein nicht zum Abfeuern der Waffe in der Öffentlichkeit berechtigt. Dies ist nur im Falle der Notwehr erlaubt.

Bildnachweis: cameris/Adobe Stock